Caritas: Wiederheirat darf kein Kündigungsgrund sein

Nach dem Willen der Caritas sollen wiederverheiratete, geschiedene Mitarbeiter in katholischen Einrichtungen nicht gekündigt werden. Auch homosexuelle Partnerschaften sollten kein Kündigungsgrund sein. Das hat der Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes, Kessmann, in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur erklärt. Er forderte die Bischöfe zu einer mutigen Entscheidung auf.