Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

Das Bundesverfassungsgericht hat das 2013 beschlossene Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Dem Bunde fehle die Gesetzgebungskompetenz für die familienpolitische Leistung, heißt es in dem heute verkündeten Urteil. Denn laut Grundgesetz seien dem Bundesgesetzgeber Maßnahmen der "öffentlichen Fürsorge" nur dann erlaubt, wenn es um die bundesweite "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse" oder um die "Wahrung- der Rechts- oder Wirtschaftseinheit" gehe. Beides sei beim Betreuungsgeld nicht der Fall. Zuständig für ein Betreuungsgeld seien daher die Länder, nicht der Bund.