Katholische Kirche

Bischöfe setzen neue Ordnung für Missbrauchszahlungen um

Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Deutschland können ab Januar höhere Zahlungen erhalten. Die Rede ist von bis zu 50.000 Euro.

Die Leistungshöhe soll sich zukünftig an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. © imago images/Christian Ohde imago/Christian Ohde

Bonn  Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am Dienstag eine Neuregelung für höhere Zahlungen für Betroffene von Missbrauch beschlossen, die am 1. Januar in Kraft tritt, wie die Bischofskonferenz in Bonn mitteilte.

Die Leistungshöhe soll sich zukünftig an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern orientieren. Daraus ergibt sich demnach ein Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich können Betroffene, wie auch jetzt schon, Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen.

Bislang erhalten Opfer durchschnittlich eine Zahlung von 5.000 Euro, in Härtefällen auch mehr. Eine von der Bischofskonferenz eingesetzte unabhängige Arbeitsgruppe hatte zwischenzeitlich Summen bis zu 400.000 Euro vorgeschlagen.

Eine Konsequenz aus der Missbrauchsstudie

Ausgangspunkt für die Änderungen ist die im Herbst 2018 veröffentlichte Studie "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" (MHG-Studie).

Die Bischöfe hatten bereits bei ihrer diesjährigen Frühjahrsvollversammlung neun Grundsätze für die Weiterentwicklung des Verfahrens beschlossen. Die Herbstvollversammlung im September klärte weitere Detailfragen zur Anerkennung des Leids. Die neue Ordnung löst das seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab. In dessen Rahmen wurden nach Angaben der Bischofskonferenz rund 2.400 Anträge bearbeitet.

Leid kann nicht ungeschehen gemacht werden

In der Präambel zur Verfahrensordnung heißt es unter anderem: "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen sowie an schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen - gerade wenn Kleriker, Ordensleute oder Beschäftigte im kirchlichen Dienst solche Taten begehen -, erschüttert nicht selten bei den Betroffenen und ihren Angehörigen sowie Nahestehenden und Hinterbliebenen das Grundvertrauen in die Menschen und in Gott. In jedem Fall besteht die Gefahr schwerer physischer und psychischer Schädigungen. Erlittenes Leid kann nicht ungeschehen gemacht werden." Durch die materiellen Leistungen soll gegenüber den Betroffenen zum Ausdruck gebracht werden, dass die Bistümer Verantwortung für erlittenes Unrecht und Leid übernehmen.

Zur Transparenz und Unabhängigkeit des neuen Verfahrens soll vor allem die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) beitragen. Ihr gehören sieben Frauen und Männer an. Sie ist interdisziplinär mit Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Kriminologie besetzt. Die Mitglieder stünden in keinem Anstellungsverhältnis zu einem Bistum oder einer anderen kirchlichen Einrichtung und arbeiteten weisungsunabhängig. (kna)

Dieser Artikel gehört zum Schwerpunkt Kirche und Missbrauch