Abschluss der Früjahrsvollversammlung

Bischöfe geben den Missbrauchsopfern mehr Geld

Bischof Bätzing, hat gemeinsam mit dem Missbrauchsbeauftragten neun Grundsätze vorgestellt, die zur Anerkennung des Leids von den Bischöfen beschlossen wurden. Außerdem standen die Flüchtlingssituation in Syrien und an der türkisch-griechischen Grenze im Fokus sowie der Synodale Weg.

Hans Langendörfer, Stephan Ackermann und Georg Bätzing bei der Pressekonferenz zum Abschluss der Frühjahrsvollversammlung der DBK. © Harald Oppitz/KNA Harald Oppitz/KNA

Mainz - Die deutschen Bischöfe gehen einen Schritt auf die Opfer sexuellen Missbrauchs zu und zahlen ihnen mehr Geld. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss hat der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), der Trierer Bischof Stephan Ackermann, am Donnerstag in einer Pressekonferenz zum Abschluss der viertätigen Frühjahrsvollversammlung in Mainz vorgestellt.

Die Summen der Schmerzensgeldzahlungen sollen sich zwischen 5.000 und 50.000 Euro pro Fall belaufen, „bei Härtefällen kann es auch Summen geben, die über das hinausgehen“. Außerdem seien die „materiellen Leistungen individuell festgelegte Einmalzahlungen, die sich in der Höhe an Schmerzensgelder der staatlichen Gerichte in vergleichbaren Fällen anlehnen“, erklärt Bischof Ackermann. Dabei orientierten sie sich am oberen Bereich der zuerkannten Summen, ordnet der Missbrauchsbeauftragte den von den deutschen Bischöfen verabschiedeten Grundsatz weiter ein. Und: Erhöhen die Gerichte die Summen, würden auch die kirchlichen Zahlungen steigen, „wir lehnen uns an ein dynamisches System an“. Die Bischöfe haben in der Frühjahrsvollversammlung entsprechende Grundsätze verabschiedet.

Plausibilitätsprüfung bleibt, aber kein bistumsübergreifender Fonds

Die Festlegung der Anerkennungszahlungen erfolge durch „ein zentrales und unabhängiges Gremium auf der Grundlage der Plausibilitätsprüfung“, sagt Bischof Ackermann. Dieses, bestehend aus Juristen, Psychologen und Medizinern, solle die Schwere jedes gemeldeten Falles einschätzen und Empfehlungen aussprechen. Bischof Ackermann: „Dies ist ein qualitativer Unterschied zu vorher. Das Gremium legt fest und weist die Zahlungen auch an.“ Außerdem haben sich die Bischöfe darauf geeinigt, dass die „Mittelaufbringung zur Finanzierung der Leistungen der zuständigen Diözese“ obliege. Das Geld, erläutert der Trierer Bischof, werde von den betroffenen Bistümern und Ordensgemeinschaften gemäß ihren Fallzahlen und ihrer Finanzkraft auf ein zentrales Konto eingezahlt. Von hier erfolge auch die Auszahlung.

Jedes Bistum könne selbst entscheiden, ob es auf Kirchensteuermittel oder auf andere finanzielle Reserven zurückgreife, erläutert Bischof Ackermann weiter. Und der am Dienstag neu gewählte Vorsitzende der DBK, Bischof Georg Bätzing, fügt hinzu: „Die Diözesen entscheiden selbstständig, wie sie die Entschädigungen finanzieren. Einen bistumsübergreifenden Fonds wird es nicht geben.“ Finanzschwache Bistümer und Ordensgemeinschaften sollen Unterstützung von reicheren Bistümern bekommen.
 
Positives Zwischenfazit rund um den Synodalen Weg
 
Der neue Vorsitzende berichtet in der Abschlusspressekonferenz außerdem über andere „wichtige, sehr wichtige Themen“, die die deutschen Bischöfe in den vergangenen vier Tagen diskutiert haben. Beispiel der Synodale Weg - es ist ein positives Zwischenfazit, das Bischof Bätzing zieht. „Dieser Auftakt in Frankfurt ist gut gelungen und wir schätzen die Art des neuen Miteinanders“, berichtet Bischof Bätzing, „unser leidenschaftlicher Appell, Kirche lebendig zu gestalten, ist von Laien und Priestern und Bischöfen gleichermaßen aufgenommen worden.“ Insofern sei der Synodale Weg ein „echter Fortschritt, um Themen gemeinsam zu bearbeiten“.

Ein anderes Thema haben die 68 Bischöfe und Weihbischöfe in Mainz ebenfalls diskutiert und auf den Weg gebracht. Die Arbeit an einem verbesserten Kirchenrecht für Deutschland. Kirchliche Verwaltungsgerichte („also eine Gerichtsbarkeit, wo sich Gläubige über Pfarrer, Kleriker und Bischöfe beschweren können“) sowie ein verschärftes Straf- und Disziplinarrecht für Kleriker („das sind Fälle, wenn Kleriker mit ihrem Verhalten ihren Dienst beschädigen“) sollen eingeführt werden. Erste Textentwürfe liegen vor, die nun weiterhin in einer Arbeitsgruppe beraten werden - unter der Leitung des Bamberger Erzbischofs Ludwig Schick.
 
Sorge über die Lage in Syrien sowie in der Türkei und in Griechenland
 
Auch die aktuelle Lage von Flüchtlingen in der Türkei, in Griechenland und in Syrien haben die Bischöfe in Mainz debattiert. „Wer die Aufnahme weiterer Bürgerkriegsflüchtlinge in Deutschland und Europa zum Tabu erklärt, der verschließt die Augen vor der Realität, einer schrecklichen Realität“, kritisiert der Limburger Bischof die EU. Er bedaure es sehr, dass die EU-Mitgliedstaaten die vergangenen Jahre nicht genutzt hätten, um „zu einer tiefgreifenden Reform“ des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zu gelangen.

Der neue Vorsitzende der DBK dankt außerdem seinem Vorgänger, dem Münchner Erzbischof Kardinal Reinhard Marx, für alles, was er in den sechs Jahren seiner Amtszeit geleistet und bewegt hat, wie in Sachen internationaler Vernetzung oder dem Ausbau der Ökumene. „Kardinal Marx ist ein starker Mann mit einem starken intellektuellen Kopf.“ Er habe den Bischöfen drei Punkte mitgegeben: „Tradition, also die Verbundenheit der Kirche mit der Zeit und der Gesellschaft, dann die Konzentration, also die Schärfung auf die Aufgaben, die erledigt werden müssen, sowie Innovation, also den Aufbruch, das Nachvorne gehen.“ Diese drei Punkte wollen sie weiterverfolgen, verspricht der neue Vorsitzende Bischof Bätzing.

Die Autorin
Susanne Hornberger
Münchner Kirchenzeitung
s.hornberger@michaelsbund.de