Umgang mit Missbrauch

Betroffenenbeirat wird Ende April berufen

In den kommenden Wochen will die Erzdiözese München und Freising einen Betroffenenbeirat zum Thema Missbrauch berufen. Aufgabe des Gremiums ist die kritische Begleitung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum.

Aufgabe des Betroffenenbeirats ist die kritische Begleitung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum. Das betrifft die Aufarbeitung, Prävention und Intervention bei Übergriffen. © imago images/Christian Ohde imago/Christian Ohde

München - Der Betroffenenbeirat zum Thema Missbrauch im Erzbistum München und Freising soll spätestens Ende April berufen sein und noch vor den Sommerferien seine Arbeit aufnehmen. Das geht aus verbindlichen Fristen in seiner Satzung hervor, die im aktuellen Amtsblatt der Erzdiözese veröffentlicht wurden. Noch bis Sonntag, 31. Januar, können Betroffene ihr Interesse an einer Mitarbeit schriftlich bekunden. Danach wird ein Auswahlgremium die Bewerbungen sichten.

Diesem Gremium gehören Robert Köhler, Vorsitzender des Vereins Ettaler Misshandlungs- und Missbrauchsopfer, und die Präventionsbeauftragte des Erzbistums, Christine Stermoljan, an, außerdem der promovierte Psychologe Christian Pröls-Geiger. Er leitet eine Beratungsstelle des Kinderschutzbundes in München. Das Gremium schlägt im Konsens dem Erzbischof die ausgewählten Personen vor. Kardinal Reinhard Marx wird sie dann für drei Jahre berufen.

Mitglieder arbeiten ehrenamtlich

Dem Betroffenenbeirat sollen fünf Mitglieder angehören. Die Untergrenze ist drei. Bei der Auswahl sind laut Satzung unterschiedliche Kontexte sexualisierter Gewalt zu berücksichtigen, was Institutionen, Zeitraum der Taten und Orte betrifft. Der Beirat tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen, die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich, erhalten aber eine Aufwandsentschädigung und ihre Fahrtkosten erstattet.

Aufgabe des Betroffenenbeirats ist die kritische Begleitung des Umgangs mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum. Das betrifft die Aufarbeitung, Prävention und Intervention bei Übergriffen. Er arbeitet eng mit einer noch zu bildenden Aufarbeitungskommission zusammen, für die er zwei Mitglieder aus den Reihen der Betroffenen vorschlägt.

Die Bildung eines Betroffenenbeirats gehört zu den Vereinbarungen, die der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und die Deutsche Bischofskonferenz im vergangenen Juni getroffen haben. (kna)

Dieser Artikel gehört zum Schwerpunkt Kirche und Missbrauch