Reaktion aus Rom

Benedikt XVI. korrigiert Aussage für Missbrauchsgutachten

Bei der Frage, ob er an der Sitzung, in der es um die Aufnahme des Priesters aus der Diözese Essen in München ging, teilnahm, gibt der emeritierte Papst nun eine andere Antwort.

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. will nun doch an der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 teilgenommen haben. © imago images / ZUMA Press

Vatikanstadt – Der frühere Papst Benedikt XVI. hat eine wesentliche Aussage zum Münchner Missbrauchsgutachten korrigiert. Entgegen seiner bisherigen Darstellung habe er doch an der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 teilgenommen, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur. Der Fehler sei aber "nicht aus böser Absicht heraus geschehen", sondern "Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme". Dies tue ihm "sehr leid", und er bitte, dies zu entschuldigen.

Sitzung soll anderes Thema gehabt haben

Allerdings sei in der betreffenden Sitzung "über einen seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters nicht entschieden" worden. Vielmehr habe man lediglich der Bitte entsprochen, dem Mann "während seiner therapeutischen Behandlung in München Unterkunft zu ermöglichen". Wie es zu dem Versehen kam, will Benedikt XVI. in seiner "noch ausstehenden Stellungnahme" erklären.

Eine ausführliche Stellungnahme will der frühere Papst, der von 1977 bis 1982 Erzbischof von München und Freising war, zu einem späterem Zeitpunkt abgeben, sagte sein Privatsekretär Erzbischof Georg Gänswein der Katholischen Nachrichten-Agentur. Der 94-Jährige bitte um Verständnis, dass die vollständige Durchsicht des 1.900 Seiten umfassenden Gutachtens noch Zeit benötige.

"Wir sind Kirche":  Emeritierte Papst muss persönliche Schuld eingestehen

Die bisherige Lektüre der Ausführungen, so die Erklärung, erfülle ihn "mit Scham und Schmerz über das Leid", das den Opfern zugefügt worden sei. Das Bekunden Ratzingers reicht Christian Weisner  von der KirchenVolksBewegung "Wir sind Kirche" nicht. Ihm fehle ein "persönliches Schuldeingeständnis" vom emeritierten Papst sagte er gegenüber mk-online.

Er empfindet es als "höchst peinlich", dass Joseph Ratzinger seine erste Stellungnahme in einem "so leicht nachprüfbaren Punkt"  korrigieren muss. Durch die von ihm selber oder aber in seinem Namen vom Generalvikar getroffene Entscheidung im Fall des Pfarrers H. sei vielen Betroffenen großes Leid zugestoßen, was hätte verhindert werden können. "Dieser Gesamtverantwortung muss er sich stellen. ", so Wiesner. Damit könne er ein Vorbild für Bischöfe und andere Verantwortungsträger sein.

Benedikt XVI. in Gutachten belastet

In dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) heißt es, Joseph Ratzinger habe sich als Münchner Erzbischof (1977-1982) in vier Fällen fehlerhaft verhalten. Zudem bekundeten die Gutachter erhebliche Zweifel an seinen Aussagen zu einem besonders brisanten Fall eines Wiederholungstäters.

Bei der betreffenden Ordinariatskonferenz im Januar 1980 ging es darum, diesen Priester aus der Diözese Essen in München aufzunehmen. In seiner ersten Stellungnahme im Rahmen der Anhörung, die im WSW-Gutachten aufgenommen wurde, hatte Benedikt XVI. bestritten, an der Sitzung teilgenommen zu haben. (kna/smb)