Urlaub für alle Kinder

BDKJ fordert Aufnahme von Kinderrechten in Verfassung

Viele Familien können sich nicht einmal ein billiges Urlaubsziel leisten. Zwar wird Kinder- und Familienerholung finanziell gefördert, den meisten Jugendverbänden wie dem BDKJ ging das aber nie weit genug. Sie haben sich deshalb der Forderung angeschlossen, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

BDKJ-Diözesanvorsitzende Jana Wulf © BDKJ

Griechenland, Mallorca oder Bulgarien: Diese drei Urlaubsziele sollen laut Reiseveranstalter bei Familien besonders beliebt sein, auch weil sie kostengünstig sind. Viele Familien können sich aber nicht einmal ein billiges Urlaubsziel leisten, weil für Ferien kein Geld in der Haushaltskasse übrig bleibt. Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland werden deshalb auch in diesem Sommer nicht verreisen. Dabei hat die Bundesrepublik schon vor 30 Jahren die UN-Kinderrechts-Konvention unterzeichnet. Dort kann man unmissverständlich nachlesen, dass jedes Kind ein Recht auf Erholung hat.

Kinder als selbstständiges Rechtssubjekt

Die Politik hat sich diese Mahnung durchaus zu Herzen genommen. Kinder- beziehungsweise Familienerholung wird schon lange von Kommunen und Ländern finanziell gefördert. Den meisten Kinder- und Jugendverbänden ging das aber nie weit genug. Sie haben sich deshalb der Forderung angeschlossen, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Nur so könnten Kinder, deren Eltern einen kleinen Geldbeutel haben, ein Recht auf Urlaub konkret einfordern, erklärt die Münchner Diözesanvorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Jana Wulf. Bei der Formulierung der Kinderrechte sei dem BDKJ wichtig, „dass das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit im Gesetzestext vorkommt“. Werden Kinder als selbständiges Rechtssubjekt in der Verfassung genannt, brächte das die Politik in Zugzwang, Kinder und Jugendliche viel stärker als bisher zu fördern, hofft Wulf. Wenn es so weit käme, müsste wahrscheinlich auch der BDKJ seine Freizeit- und Erholungsangebote ausweiten. Dazu sei man grundsätzlich bereit, betont Wulf, „vorausgesetzt wir haben genügend Fördergelder, um das umzusetzen“. Wie beim Recht auf einen Kindergartenplatz käme es auch beim Kinderrecht auf Erholung auf die praktische Durchführung an.

Union befürchtet Einmischung ins Familienleben

Noch sind diese Überlegungen allerdings Zukunftsmusik. Um das Grundgesetz entsprechend zu ändern, braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Die derzeitige Ampelkoalition hat dafür einen neuen Anlauf unternommen, ist aber für die Umsetzung auf die Union angewiesen. Die CDU/CSU sträubt sich noch, weil sie befürchtet, dass der Staat sich durch die Etablierung von Kinderrechten zu stark ins Familienleben einmischen könnte. Für Jana Wulf ist das ein wichtiger Punkt in der Debatte. Wenn es nach dem BDKJ geht, soll der Staat auch zukünftig nicht regeln, wie Kinder sich erholen sollen, die Verantwortung dafür müsse bei den Eltern bleiben.

Wann und ob es bei der Aufnahme von Kinderrechten in der Verfassung zu einer politischen Einigung kommt, ist derzeit nicht absehbar. Und so bleibt für viele Kinder und Jugendliche erst einmal alles beim Alten: wieder ein Sommer ohne echten Urlaub und Erholung.

Der Autor
Paul Hasel
Radio-Redaktion
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