Ausgangssperre

Bayern verbietet nächtliche Christmetten

An Heiligabend wird es nicht möglich sein, eine Spätmesse zu besuchen. Auch für Gottesdienstbesucher gilt: Nach 21 Uhr müssen sie daheim sein. Es gibt aber Alternativangebote.

Blick in die leere Theatinerkirche in der Münchner Innenstadt. © Kiderle

München – Nun ist es offiziell: An Heiligabend gilt in Bayern auch für Kirchgänger, dass sie um 21 Uhr daheim sein müssen. Christmetten, die ab 22 Uhr oder später beginnen, dürfen aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre nicht stattfinden. Eine von den katholischen Bischöfen Bayerns erbetene Ausnahmeregelung für den 24. Dezember wird es nicht geben. Das hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits in seiner Regierungserklärung am Dienstag im Landtag angekündigt. Dies wurde nun noch schriftlich bestätigt.

In einem der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegenden Papier sind die Ergebnisse eines von "Kirche und Staat auf Arbeitsebene" geführten Gesprächs am 14. Dezember festgehalten, inklusive der Beschlüsse der Staatsregierung. So heißt es darin, dass bei den gestiegenen Inzidenzzahlen Gottesdienste zwar weiter ein triftiger Grund seien, das Haus zu verlassen, außer zwischen 21 und 5 Uhr. Die nächtliche Ausgangssperre gelte auch für das "gottesdienstliche Leben" an Heiligabend und Silvester.

Livestreams sind erlaubt

Die sieben katholischen Diözesanbischöfe baten am Dienstag in einer gemeinsamen Stellungnahme "dringend" darum, "dass diese schmerzhafte Entscheidung der Ausgangssperre an Heiligabend eine einzige Ausnahme erfahren kann". Die katholischen Bischöfe seien sich des Ernstes der Lage voll bewusst, hieß es. Alle betonten ihr Anliegen, dass von den Weihnachtsgottesdiensten kein erhöhtes Infektionsrisiko ausgehen dürfe. Ihrer Ansicht nach würde aber die zeitliche Ausweitung der Gottesdienste über den ganzen Abend hinweg das Infektionsrisiko mindern - im Gegensatz zu einer Verdichtung in der Zeit vor 19.30 Uhr.

Nun wurde entschieden: "Die Christmetten entfallen entweder oder sie finden zeitlich nach vorne versetzt statt". Als einzige Ausnahme sind Live-Streams erlaubt. An ihnen dürfen jedoch nur Hauptamtliche mitwirken, die damit ihrem Beruf nachgingen. Bei Gottesdiensten, für die Besucherzahlen erwartet würden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, bestehe zusätzlich eine Anmeldepflicht. Dies gelte für Gottesdienste im Inneren, aber auch im Freien.

Öffentliche Gottesdienste sind mit Sicherheitsbestimmungen während des Lockdowns möglich. Allerdings nicht zwischen 21 - 5 Uhr. Es gibt weiterhin Möglichkeiten, auch von zu Hause aus Gottesdienste mitzufeiern. Hier finden Sie eine Übersicht.

Der Staat besteht demnach nicht darauf, dass die Kirchen die angemeldeten Personen beim Einlass in die Kirche namentlich erfassen. Die Kirchen müssten aber die Einhaltung ihres Sicherheitskonzepts kontrollieren.

Für Freiluftgottesdienste gibt es keine Obergrenze bei der Teilnehmerzahl. Sollten jedoch mehr als 200 Personen erwartet werden, müsse mit den Ordnungsbehörden Kontakt aufgenommen werden. Vokal- und Instrumentalensembles von maximal 10 Personen in großen Kirchen sind zugelassen, sie müssen aber untereinander und zur Gemeinde mindestens zwei Meter Abstand halten. Rein anlassbezogene Proben der Ensembles für den Gottesdiensteinsatz seien möglich. (kna)

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